KOSTEN

Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben.

Demzufolge ist Rechtsanwälten das Erteilen kostenlosen Rechtsrats oder das Unterbieten gesetzlicher Gebühren untersagt.

Empfehlenswert ist eine kostengünstige Erstberatung (max. 190 Euro plus MWSt), um sich über Aussichten und Risiken zu informieren.

Auch in scheinbar aussichtslosen Fällen kann der Anwalt für den Mandanten zuweilen beachtliche Erfolge erzielen.

Stehen Rechtsmittel zur Verfügung, obliegt es der Erfahrung und dem Wissen des Anwaltes, dem Mandanten dazu zu raten.

Wichtig ist jedoch, wann der Mandant kommt. Immerhin gibt es zahlreiche Verjährungsvorschriften.